Ausblick vom St. John's Castle auf Limerick   142066
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Aufnahmestandort: Limerick, St. John's Castel, Hauptturm      Fotografiert von: Christian Schickmayr
Gebiet: Ireland      Datum: August 2013
Bei schönem irischem Wetter mit Wolken, Sonne und Wind entstand dieser ca. 200 °-Rundblick über Limerick. Aufgenommen aus der freien Hand mit 50 mm FBW, 2 Reihen zu je 20 Aufnahmen. Gestitcht mit Photoshop CS5

Kommentare

Werbung mag ich persönlich hier gar nicht ... 
Zu der für mich übertriebenen Nutzung von Copy-Right Hinweisen habe ich mich schon bei anderen Bildern auf dieser Seite ausgelassen. Diese Gedanken wurden von dem Bild-Besitzer so geschätzt, dass er selbige wieder entfernt hat. Der Eine oder Andere wird sich vielleicht noch daran erinnern, daher erspare ich mir, diese Ausführungen erneut anzubringen.

Es bleibt aber durchaus die tiefe Verstörung, warum der Ersteller dieses Bild es für notwendig erachtet, diese sicherlich hübsche aber wohl für eine Reproduktion nur mäßig verwendbare Abbildung eines duraus nicht sehr exotischen Blickes mit derartigen Hinweisen zu pflastern. Dies deutet darauf hin, dass dieses Bild nicht für pp erstellt wurde, sondern eine Kopie aus der dem Verkauf dieses Bildes gewidmeten Internet-Präsenz des Autors ist:

http://www.panorama-verlag.com/de/panoramen/international/irland/limerick-267.htm

Werbung mag ich persönlich hier gar nicht, das hat der Autor dieses Bildes bei seinen sonstigen up-loads auf ap und pp auch bis jetzt nicht für notwendig erachtet. Er durfte und darf davon ausgehen, dass man seinen Werk kennt und schätzt - so kenne auch ich einen Buchladen in IBK, der die schönen Panos führt.
12.02.2014 23:31 , Christoph Seger
Danke Christoph.... 
....für deinen Kommentar. Diese Seite als Werbeplattform zu missbrauchen, halte ich jetzt auch nicht für sonderlich glücklich. Potentielle Copyright-Verletzer werden hier sicherlich zudem anspruchsvolleres Material finden als dieses, welches letztlich auch nur eine Dokumentation des Gesehenen ist.

lG,
Jörg E.
12.02.2014 23:59 , Jörg Engelhardt
Copyright-Vermerk 
Liebe Kommentierer!
ich hätte drauf wetten können, dass sich einer von Euch darüber mokiert, dass auf diesem Foto ein Copyright-Vermerk ist. Gleich vorweg. Den werdet Ihr künftig auf all meinen Bildern finden!

Zur Erläuterung: Mehrfach habe ich meine auf panorama-photo.net oder alpen-panoramen.de hochgeladenen Bilder auf anderen Webseiten illegal wiederentdeckt.

Der Gipfel der Frechheit war unlängst der Schwenk über mein Burghausen-Panorama in einem Fernseh-Werbespot (!), ausgestrahlt auf einem österreichischem Privatsender!!!
Der Hinweis auf dieser Webseite "Alle Bilder unterliegen dem Urheberrecht des jeweiligen Photographen" schert anscheinend nicht einmal die Marketingleiter öffentlicher Fernsehsender. Es geht mir hier nicht um Werbung, die habe ich übrigens auch nicht notwendig. So wie der Administrator dieser Webseite - Thomas Schabacher - lebe ich nicht vom Verkauf von Panoramen, ich stelle diese hier nur zur Freude an der Fotografie und zur Bereicherung an zahlreichen schönen Aussichtspunkten dar. Wenn Euch der Copyright-Vermerk so stört, dass ihr ein Bild schlechter macht, als es ist, werde ich mich auch gern aus dieser Community zurückziehen! Darüber hinaus würde ich es mir nicht erlauben, anderen Fotografen Vorschriften über rechtlich logische Vorgangsweisen zu machen!
Nichts für ungut!
13.02.2014 14:05 , Christian Schickmayr
Danke für die rasche Antwort, 
ich finde einen derartigen Meiungsaustausch immer befruchtend, dein Standpunkt ist in diesem Forum sicherlich bereichernd - zur Zeit ist er sogar recht einzigartig.

Mir persönlich reicht die Urheberrechts-Anmerkung rechts unten auf jeder Seite. Geben wir uns doch keinen Illusionen hin: der Kleindruck auf den Bildern würde bei einer manipulationswilligen Person nur wenige Minuten Photoshop überleben. Wirklich helfen tut da nur ein fettes, entstellendes Wasserzeichen über das komplette Pano ...

LG Christoph
13.02.2014 19:17 , Christoph Seger
Wenn da von Privatsendern ein Werbespot mit diesem Material gemacht ist, ist das sicher befremdlich wobei man natürlich auch hier den Gesetzestext genau kennen müsste. Ob ein abfilmen strafbar ist weiß ich aber nicht.

Hinsichtlich des Copyright Vermerks sei noch gesagt, dass man "Download" bzw. "Screenshot" präzise definieren muss.

Indem ich mich auf den Servern von P-P anmelde und das Bild im Browser betrachte, erfolgt bereits ein Download des Bildes, zumindest in den Speicher bzw. Grafikkarte meines Rechners.
Wenn ich das Bild nun auch noch im P-P Viewer betrachte, wird sogar eine Kopie angelegt - Das Pano wird zeitgleich im Browserfenster angezeigt und im Viewer, ergo habe ich es wohl kopiert.

Ich versichere hiermit, dass ich dieses Pano "#14797" NICHT im Viewer betrachtet habe und hoffe somit zumindest einem Kriterium entsprochen zu haben davon keine temporäre Kopie angelegt zu haben. Mit welchen Konsequenzen muss man nun rechnen bzgl. Punkt 1 es im Browser angezeigt zu haben ? Braucht man jetzt Rechtsbeistand weil man seinen Browser Cache nach Betrachten des Panos nicht geleert hat und das Bild dort eben noch als Kopie gespeichert bleibt ? Auch hier versichere ich, dass ich den Browser Cache nach Betrachten und Schreiben des Kommentars unverzüglich gelöscht habe - den gesamten Cache. Hoffe hiermit auch diesem Kriterium gerecht geworden zu sein.

In diesem Sinne ...
14.02.2014 04:05 , Hans-Jürgen Bayer
...ein Blick ins UrhG schafft hier Klarheit:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

...d.h., meine Kollegin, die vor 5 Jahren mal mit einem Panorama von Christian Hönig die Einladung zum Betriebsfest verziert hatte, macht sich schon strafbar. Auf meine Frage, woher sie das hat, meinte sie "aus dem Internet".

Das "gesetzlich zugelassen" bezieht sich hier z.B. auf Zwecke der Bildung. Wenn z.B. ein Lehrer unsere Bilder im Unterricht als Lehrmaterial nutzt, hat man als Urheber hier keine Ansprüche.

Wer das ganze dann jedoch gewerblich betreibt, greift §108a:

§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Im Falle der o.g. Kollegin war es noch ein Zufallsfund. Inwieweit unsere Werke z.B. in chinesischen Reiseprospekten vertreten sind, lässt sich wohl kaum nachprüfen und zudem ist dort die Rechtslage eine andere. Internet ist global, wer hier seine Bilder zeigt, muss letztlich billigend in Kauf nehmen, dass diese irgendwo und irgendwie weiter verwertet werden und man selbst dieses nie und nimmer in Erfahrung bekommt.

Grüße,
Jörg E.
14.02.2014 08:51 , Jörg Engelhardt
Sicher schadet es nicht einen Blick in den Gesetzestext zu werfen wobei von "Klarheit" hinsichtlich der Begriffe "Download" und "Screenshot" gar keine Rede sein kann. Nur darum ging es mir, aufzuzeigen was beim Betrachten technisch mit den Daten passiert. Und schon wieder muss ich nun meinen Cache leeren, da sich besagtes Pano nun wieder auf meiner Festplatte befand. Sowohl die Miniaturansicht als auch die Kopie des Bildes wohl gemerkt. Wiederum versichere ich hiermit meinen Browser Cache vollständig geleert zu haben. Hoffe mir flattert keine Unterlassungsklage ins Haus.
14.02.2014 14:15 , Hans-Jürgen Bayer
...das Zwischenspeichern im Cache gilt nicht als Download, das wurde ja kürzlich im Zusammenhang mit dem Streaming von Schmuddelseiten umfangreich juristisch diskutiert. Ein bewußter Download oder ein Screnshot hingegen, wo also der Benutzer selbst aktiv ein "Speichern unter..." ausführen muss, ist eine Vervielfältigung und fällt somit unter §106(1)...

Grüße,
J
14.02.2014 14:36 , Jörg Engelhardt
Widerspruch: Der Streaming Cache ist ja was anderes als der Cache des Browsers. Beim Streamen kopiere ich doch nicht den Film auf meine Festplatte. Schaut doch selbst mal nach was sich da alles befindet. Ich habe unwissentlich (oder wissentlich, weil ich es nun weiß) das Objekt dorthin kopiert ! Wiederum habe ich nun meinen Browser Cache geleert.
14.02.2014 15:55 , Hans-Jürgen Bayer
Das Leeren des Cache hilft nichts. Thomas Schabacher speichert ja die IP Adressen, von denen zugegriffen wird, u.a. um die Views zu zählen. Bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen kann man die nach meinem Verständnis mit entsprechendem Gerichtstitel herausgeben lassen. Damit ist nachgewiesen, daß der Download erfolgte und die Datei zumindest temporär gespeichert war.
Ein über Jahrhunderte beginnend bei der Verteidigung des Eigentums in mittelalterlichen Burganlagen gewachsenes Rechtssystem lässt sich offenbar nur mit Mühe auf Web 2.0 ins 21. Jahrhundert übertragen. Die Diskussion dazu ist aber immer wieder nett (ausser es flattert eine Abmahnung ins Haus, aber auch dieses Gewerbe ist eine direkte Nachfolge der mittelalterlichen Raubritter).
VG Martin
14.02.2014 16:05 , Martin Kraus
Martin .... 
.... dein Kommentar schießt den Vogel ab! Grandios!!

Ich möchte noch hinzufügen, dass die ganze Angelegenheit wohl so komplex ist, dass keiner von uns (außer er / sie ist ein spezialisierter Jurist) wirklich weis, was Sache ist / wie es um die Sache zur Zeit steht. Das Zitieren eines Bundesgesetzes ist da nur ein leichtes Kratzen an der Oberfläche.

Klar ist ... damit läßt sich auf die eine oder andere Weise viel Geld machen, denn ....

... viel Rechtsunsicherheit ist vorhanden, Urteile von großer Tragweite werden für diverse Medien erfochten (z.B. http://en.wikipedia.org/wiki/Google_Book_Search_Settlement_Agreement), der Einzelnutzer steht gleich dem Konzern offenbar immer mit einem Fuß im "Kriminal".

= = = = = = =

Eines ist (für mich) auch klar: Unsere Bilder sind ganz klar nach dem Urheberrecht geschützt, T.S. stellt ganz klar fest, dass jeder einzelen von uns das Urheberrecht behält, d.h. durch das Einstellen auf dieser Seite geht dieses Recht nicht auf ihn über (das ist hier der wirklich wichtige Schritt!). Verletzungen unseres Urheberrechtes können wir selbstverständlich rechtlich verfolgen, ob es den Aufwand lohnt, bleibt die Frage.

Die im Bild angebrachten Hinweise werden - ich habe es schon einmal ausgeführt - Personen, welche willens sind den Bildinhalt zu nutzen, nicht wirklich davon abhalten. Sie anzubringen ist selbstverständlich das gute Recht des Urhebers, sie nicht gefällig zu finden das gute und subjektive Recht des Betrachters.
14.02.2014 16:51 , Christoph Seger
"Wer das liest ist doof...." 
Hab noch mal nachgedacht: Da der Verbotstext Teil des jpg Bilds ist, kann man es erst nach erfolgtem Download lesen. Also hat sich jeder, der es liest, bereits strafbar gemacht. Normalerweise stehen Verbotsschilder vor dem Eingang, nicht im verbotenen Bereich...
14.02.2014 17:45 , Martin Kraus
jetzaber 
@Jörg E. - Das Internet ist global! Natürlich richtig! Satelliten-TV ist global, Musikshows sind global, Radiosendungen, Bücher, Bilder – heutzutage ist alles global, wir leben (leider) in einer globalisierten Welt. Das berechtigt aber keineswegs dazu, Daten zu verwenden, dessen Urheberrechte beim Fotografen/Autor/Komponisten/Maler etc. liegen - ich kann mir möglicherweise nicht helfen, aber ich habe das nicht zu billigen! Das hört sich quasi so an wie - selber schuld, was zeigt Du Deine Bilder denn her!
Nicht umsonst gibt es Rechtsstreitigkeiten mit hohen Forderungen bei Plagiaten im Bereich Musik und bildender Kunst, nicht umsonst gibt es teure Abmahnungen von Rechtsanwälten bei illegalem download von was auch immer, nicht umsonst verlieren Doktoren ihre Titel und Politiker ihre Posten, wenn sie bei ihren Dissertationen ohne Quellenhinweise abschreiben. Ich geh da ganz konform mit Euch, dass viel zu oft mit Raubrittermethoden am kleinen Mann kassiert wird. Aber genau, um diesen kleinen Unwissenden zu schützen, der sich wahrscheinlich gar nichts dabei denkt, wenn er ein Bild aus dem Internet verwendet, ist ein Copyright-Hinweis da! Klar ist der im Photoshop sofort weggestempelt, aber dann weiss derjenige zumindest, dass er etwas illegales macht. Dass sich im In- und Ausland - ohne, dass wir es je erfahren werden - viele unserer Bilder wiederfinden werden, ist schon richtig. Gerecht ist es nicht - und legal schon gar nicht! Wenn ich jetzt rechts oben in meinem Browser den Namen Christoph Seger eingoogle, kann ich als gelernter Reprotechniker mit Christophs Bildern im Nu dutzende druckfähige Postkarten erstellen und in den Souvenirläden der jeweiligen Regionen zum Verkauf anbieten. Würde Christoph das billigen? Kann ich mir nicht vorstellen.
Die Dreistigkeit, nicht nur unwissender Privatpersonen, sondern auch großer Firmen beim Datenklau kennt keine Scham, ich weiss das wirklich aus Erfahrung, da ich selbst 25 Jahre lang eine Werbeagentur mit internationalen Kunden geführt habe. Nicht wenige Unterlagen, die ich von meinen Kunden erhalten habe, waren urheberrechtlich fragwürdig, wenn nicht illegal.
Ich hoffe, Euch damit meine Beweggründe eines Copyright-Vermerks erläutert zu haben, werde ihn künftig aber auf den Namen (ohne Verlagsnennung) beschränken.
…im übrigen freut es mich, dass Euch das Thema so bewegt...
14.02.2014 17:56 , Christian Schickmayr
Als ich vorhin die Kommentare der vergangenen Tage durchscrollte, fiel mir natürlich gleich dieser "Kommentierungssturm" auf - wirklich interessant!

Ich möchte meinen Kommentar auf Dein sehr schönes Stadtpanorama beschränken:

der Standort ist mir aus dem Jahr 2009 wohl bekannt, deshalb habe ich mir spontan die Frage gestellt, ob die Ausrichtung stimmig ist!?! Meines Erachtens passt das Gefälle des Shannon nicht, denn vom orographisch linken Ufer, an dem Du stehst, müsste er nach links in den Atlantik abfließen.

Auch das Fundament der St. Mary Cathedral scheint in den letzten Jahren wohl leicht abgesackt zu sein. Ansonsten - ob mit oder ohne Copyright - gerne **** - lG Hans-Jörg
14.02.2014 21:22 , Hans-Jörg Bäuerle

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